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FH Kiel erhält Zertifikat "Familiengerechte Hochschule"

von Laura Berndt

Die Fachhochschule Kiel (FH Kiel) darf sich künftig „Familiengerechte Hochschule“ nennen. Mit der Erteilung des Zertifikats der berufundfamilie gGmbH gestern (31. August 2014) konnte die Hochschule die Auditierung abschließen, mit der sie im Frühjahr begonnen hatte. In den vergangenen Monaten hatte eine Projektgruppe aus Studierenden und Beschäftigten Maßnahmen vereinbart, um das Profil der FH als familiengerechte Hochschule zu schärfen und so allen Hochschulangehörigen eine bessere Vereinbarkeit von Studium bzw. Berufstätigkeit und familiären Aufgaben zu ermöglichen. In den kommenden drei Jahren sollen diese nun umgesetzt werden.  

Die Zielvereinbarung sieht zum einen vor, bereits vorhandene Angebote auszubauen, zu strukturieren und zu kommunizieren. Zum anderen hat sich die Hochschule für den dreijährigen Umsetzungszeitraum vorgenommen, die Semesterplanung, die Zugangsregelungen zu Veranstaltungen, die Gremienzeiten sowie die Fortbildungsplanung familiengerecht zu gestalten. Des Weiteren planen die Verantwortlichen Maßnahmen zur Sensibilisierung von Führungskräften und zum Ausbau familiengerechter Strukturen auf dem Campus. Das neu eingerichtete Familienservicebüro koordiniert das Projekt und dient als Anlaufstelle für alle Hochschulangehörigen.  

Hintergrund  
Das „audit familiengerechte hochschule“ wurde auf Initiative der gemeinnützigen Hertie-Stiftung von der berufundfamilie gGmbH entwickelt und gilt als Managementinstrument für die familiengerechte Gestaltung der Arbeits-, Forschungs- und Studienbedingungen an Universitäten und Fachhochschulen. Das anerkannte Qualitätssiegel verleiht Hochschulen das Recht, das europaweit geschützte Signet zu führen.  

Eine auditierte Hochschule übernimmt gesellschaftliche Verantwortung und erfüllt gesetzliche Forderungen nach Gleichstellung der Geschlechter und Förderung Studierender und Beschäftigter mit Familienaufgaben. Nach drei Jahren findet durch die berufundfamilie gGmbH eine Re-Auditierung statt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die in der Zielvereinbarung verankerten Maßnahmen umgesetzt und die Ziele erreicht sein.

Veröffentlicht am 01.09.2014

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