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Mehr Autonomie für Hochschulen

von Landesrektorenkonferenz

Die Autonomie der Hochschulen muss konsequent weiterentwickelt und auf eine stabile finanzielle Grundlage gestellt werden. Dies fordert die Landesrektorenkonferenz (LRK) in einer Entschließung, die die Vertreterinnen und Vertreter der schleswig-holsteinischen Hochschulen auf ihrer Sitzung am 16. Juni einstimmig verabschiedet haben.  

Die Landesrektorenkonferenz bewertet darin die Neufassung des Hochschulgesetzes (HSG) vom 1. März 2007 als ersten richtigen Schritt, um die Eigenverantwortlichkeit der schleswig-holsteinischen Hochschulen zu stärken. Dazu der LRK-Vorsitzende Professor Gerhard Fouquet: „Das Land muss allerdings auf der Grundlage des HSG dafür sorgen, dass die Hochschulen tatsächlich autonom zum Wohle ihrer Studierenden und der Gesellschaft wirken und im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen können.“  

Gemäß Paragraph 2 Absatz 1 des HSG sind die Hochschulen als unabhängige Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Das Land sollte sich entsprechend auf die Rechtsaufsicht über die Hochschulen konzentrieren, so die LRK. Ministerielle Erlasse und Einzelanweisungen seien vor diesem Hintergrund verzichtbar. Weiter sollte sich ministerielles Handeln auf den unabdingbaren Kernbereich der Rechtsaufsicht beschränken, die Hochschulen sollten dagegen ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze weitgehend selbst regeln können. Das Ministerium dürfe ihnen keine Standardlösungen verpflichtend vorgeben. Nur so könnten Strukturen effizienter und Bürokratisierung zurückgefahren werden.      

Übergeordnete Interessen des Landes könnten über partnerschaftlich ausgehandelte Zielvereinbarungen und Hochschulverträge abgesichert werden. Konsequent angewandt, böte dieses Modell erhebliche Chancen, Strukturen und Entscheidungsprozesse zu verschlanken und ermögliche den Hochschulen eine bessere Wettbewerbsposition.  

Im Hinblick auf die Finanzierung des Hochschulbereiches fordert die LRK eine hinreichende und planbare Grundfinanzierung. „Schleswig-Holsteinische Hochschulen haben heute eine deutlich geringere Finanzausstattung als vergleichbare Hochschulen in Norddeutschland. Eine weitere Kürzung der Globalbudgets der Hochschulen ist deshalb unzumutbar. Die Hochschulen erbringen seit einem Jahrzehnt ständig faktische Einsparungen, weil sie ohne zusätzliches Personal oder zusätzliche finanzielle Mittel viele neue Aufgaben, zum Beispiel den Ausbau der Forschungsinfrastruktur, bewältigen müssen“, betonte Fouquet.  

Über die derzeitige Gesetzeslage hinaus halten die Hochschulvertreter auch eine gesetzliche „Experimentierklausel“ für wünschenswert, die einzelnen Hochschulen eine weitergehende Verselbstständigung ermöglicht. Beispiele dafür seien die eigenverantwortliche Bewirtschaftung des Personals, die Übertragung der Liegenschaften und die Bauherrenfähigkeit. „Je mehr Spielräume eine Hochschule habe, desto besser kann sie ein eigenes Profil entwickeln und sich im bundesweiten und internationalen Wettbewerb behaupten. Hochschulen haben in den vergangenen zehn Jahren ihr Management so stark professionalisiert, dass es keinen Grund mehr gibt, sie rechtlich wie nachgeordnete Behörden zu behandeln“, erklärte der Präsident der Universität Lübeck Professor Peter Dominiak.  

Auch sollten nach Auffassung der LRK den Hochschulen mehr Freiräume eingeräumt werden, zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, sozialverträgliche Studienbeiträge zu erheben. Diese sollten sich an dem australischen Modell so genannter „nachgelagerter Studienbeiträge“ orientieren. Dieses Modell sehe vor, dass erst nach dem Abschluss eines Studiums und bei Erreichen eines bestimmten Gehaltsniveaus Studienbeiträge erhoben würden. „Ein solches Modell ist weder ungerecht, noch hindert es jemanden daran, aus finanziellen Gründen ein Studium aufzunehmen“, so der LRK-Vorsitzende Fouquet.  

Die persönlichen Vorteile, die ein Studium durch bessere Karrierechancen und ein vergleichsweise hohes zu erwartendes Gehaltsniveau bringe, rechtfertigten einen relativ geringen Eigenbeitrag zur Studienfinanzierung. Für die Hochschulen sei damit die Chance verbunden, Studienbedingungen nachhaltig zu verbessern, Studienzeiten signifikant zu verkürzen und die Studienabbrecherquote zu senken. Voraussetzung zur Erhebung solcher Studienbeiträge sei aus Sicht der LRK jedoch, dass der Landeszuschuss an die Hochschulen nicht weiter gekürzt wird.

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