Ein in die Jahre gekommenes, aber immernoch stabiles, Radio im Kastenformat.© Pixa­bay

Stu­die­ren ohne Rund­funk­bei­trag - geht das?

von viel.-Re­dak­ti­on

Wie ihr euch den Rund­funk­bei­trag wäh­rend des Stu­di­ums spa­ren könnt

Von vie­len ge­fürch­tet, von den meis­ten trotz­dem ge­zahlt: Der Rund­funk­bei­trag. Mo­nat­lich 17,50 Euro. Ge­ra­de für Stu­die­ren­de ist das nicht wenig Geld. Seit 2013 gilt, dass die Ge­büh­ren nicht mehr da­nach be­rech­net wer­den, wie viele Ge­rä­te in einem Haus­halt ge­nutzt wer­den, son­dern es wird eine Pau­scha­le pro Haus­halt er­ho­ben. Dabei ist auch ir­rele­vant, wie viele Per­so­nen in die­sem Haus­halt leben. Wohnt man bei­spiels­wei­se in einer Wohn­ge­mein­schaft mit vier Mit­be­woh­nern, sin­ken die Kos­ten schon ent­spre­chend, weil man tei­len kann. Al­ler­dings gibt es für Stu­die­ren­de auch an­de­re Mög­lich­kei­ten, um sich sogar ganz vom Rund­funk­bei­trag be­frei­en zu las­sen. Die viel.-Re­dak­ti­on er­klärt euch, wie. 

Be­frei­ung bei BAföG?

Er­hal­tet ihr För­de­rung im Rah­men des Bun­des­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­set­zes (BAföG), seid ihr vom Rund­funk­bei­trag be­freit. Er­reicht euch der Brief, der euch dar­über auf­klärt, dass ihr Ge­büh­ren zu zah­len habt, oder mel­det ihr euch in eurer neuen Woh­nung, soll­tet ihr schnellst­mög­lich nach­wei­sen, dass ihr För­de­rungs­geld er­hal­tet. Dann ent­fal­len für euch die 17,50 Euro im Monat.

Aber auf­ge­passt: Lebt ihr mit eurem Freund oder eurer Freun­din zu­sam­men oder in einer WG, in der nicht alle BAföG be­zie­hen, wird der Rund­funk­bei­trag für eure Woh­nung trotz­dem fäl­lig. Ob­wohl ihr ei­gent­lich be­freit seid, soll­tet ihr euch jetzt so­li­da­risch zei­gen und den Be­trag mit allen an­de­ren ge­recht tei­len.

Be­frei­ung bei so­zia­len und ge­sund­heit­li­chen Grün­den

Nicht nur BAföG-Emp­fän­ge­rin­nen und Emp­fän­ger haben ein Recht auf Be­frei­ung vom Rund­funk­bei­trag. Bei ARD/ZDF ist auch be­freit, wer So­zi­al­hil­fe, Asyl­be­wer­ber­leis­tun­gen, Hilfe zur Pfle­ge von An­ge­hö­ri­gen oder Blin­den­hil­fe er­hält. Als ge­sund­heit­li­che Be­frei­ungs­grün­de gel­ten auch Hör­schä­di­gun­gen und Be­hin­de­rungs­gra­de: Hier muss auf dem Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis eine ein­schlä­gi­ge Be­hin­de­rung mit we­nigs­tens 60 Pro­zent an­ge­ge­ben sein. In­for­ma­tio­nen dazu fin­det ihr hier.

Wohn­geld und ge­rin­ges Ein­kom­men

Eben­falls könnt ihr er­mit­teln las­sen, ob ihr zu dem Kreis der ein­kom­mens­schwa­chen Per­so­nen ge­hört. Das be­deu­tet, dass euer ge­sam­tes Ein­kom­men nicht über der Gren­ze lie­gen darf, die man als Exis­tenz­mi­ni­mum de­fi­niert. Die­ses liegt seit 2017 für Al­lein­ste­hen­de bei ca. 735,00 Euro im Monat. Am bes­ten gebt ihr also eure Nach­wei­se über euer Ein­kom­men und wei­te­re So­zi­al­leis­tun­gen so­fort an, wenn ihr wisst, dass die Ge­büh­ren auf euch zu­kom­men. Wenn ihr Wohn­geld be­zieht, ver­fügt ihr be­reits über wenig ei­ge­nes Ka­pi­tal. Daher er­hal­ten viele Stu­die­ren­de, die wohn­geld­be­rech­tigt sind, eine Be­frei­ung vom Rund­funk­bei­trag.

Hier­zu müsst ihr aber, wie bei allen an­de­ren Be­frei­ungs­for­men auch, einen An­trag auf Be­frei­ung stel­len. Das könnt ihr bei­spiels­wei­se ein­fach hier über das On­line-For­mu­lar er­le­di­gen.

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