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Ver­si­che­run­gen für Stu­die­ren­de: Wel­che brau­che ich?

von Julia Kö­nigs

Schu­le ge­schafft, Ur­laub ge­macht, Stu­di­en­platz be­kom­men – dann tru­delt der Zu­las­sungs­be­scheid ein und man wird mit einem wich­ti­gen Thema kon­fron­tiert: Die Hoch­schu­le be­nö­tigt eine Be­schei­ni­gung über die Kran­ken­ver­si­che­rung. Der erste Hin­weis dar­auf, dass es an der Zeit ist, sich über die Pflich­ten und Mög­lich­kei­ten für Stu­die­ren­de zu in­for­mie­ren: Ei­ni­ge Ver­si­che­run­gen sind näm­lich tat­säch­lich Pflicht, an­de­re nicht. 

Ge­setz­li­che Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung

Diese Ver­si­che­rung ge­hört in Deutsch­land zu den Pflicht­ver­si­che­run­gen, die ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben sind. Oft macht man sich zu Be­ginn des Stu­di­ums noch keine Ge­dan­ken dar­über, da die meis­ten Stu­di­en­an­fän­ger*innen unter 25 Jah­ren alt und somit über ihre El­tern fa­mi­li­en­ver­si­chert sind. Sind beide El­tern­tei­le je­doch pri­vat ver­si­chert, ist man selbst schon über 25 oder ver­dient neben dem Stu­di­um mehr als 450 Euro mo­nat­lich, ist eine ei­ge­ne Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung not­wen­dig. Hier haben Stu­die­ren­de die Wahl: Ge­setz­lich oder Pri­vat?

Die ge­setz­li­che Ver­si­che­rung für Stu­die­ren­de setzt sich zu­sam­men aus einem So­ckel­be­trag und dem Zu­satz­be­trag, den die Kran­ken­kas­se in­di­vi­du­ell be­stimmt. Je nach Kran­ken­kas­se zahlt also jede/jeder Stu­die­ren­de un­ter­schied­lich viel. Aber wie viel ist es un­ge­fähr?

Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

Für viele ist der Aus­lands­auf­ent­halt im Stu­di­um ein High­light. Wer sich also für ein Aus­lands­se­mes­ter ent­schei­det, soll­te eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. Die ge­setz­li­che Ver­si­che­rung leis­tet im Aus­land näm­lich nur ein­ge­schränkt oder gar nicht.

Der Bei­trag rich­tet sich nach der Dauer des Auf­ent­halts und dem Rei­se­land. Das Por­tal Vit24 hilft bei der Suche nach dem pas­sen­den An­ge­bot.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Eine stu­den­ti­sche Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist un­be­dingt zu emp­feh­len. Auch wenn man noch kein ei­ge­nes Auto hat und nur mit Bus und Rad un­ter­wegs ist, haf­tet man für alle Sach-, Per­so­nen-, oder Ver­mö­gens­schä­den, die auf das ei­ge­ne Konto gehen. Be­stimm­te Fach­be­rei­che der Hoch­schu­len ma­chen es sogar zur Vor­aus­set­zung, dass ihre Stu­die­ren­den eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung haben, damit sie zum Bei­spiel tech­ni­sche Ge­rä­te und Equip­ment für Pro­jek­te lei­hen kön­nen und im Scha­dens­fall ver­si­chert sind. Am Fach­be­reich Me­di­en an der FH kön­nen bei­spiels­wei­se nur dann Video- oder Fo­to­ka­me­ras aus­ge­lie­hen wer­den, wenn ein Ver­si­che­rungs­schutz be­steht.

Bei der Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me soll­te man drei Mil­lio­nen Euro oder bes­ser fünf Mil­lio­nen Euro nicht un­ter­schrei­ten. Je nach Summe, Selbst­be­tei­li­gung, Bei­tritts­al­ter und Lauf­zeit pen­delt sich der Satz zwi­schen 30 und 50 Euro jähr­lich ein.

Un­fall- und Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Eine Un­fall­ver­si­che­rung greift, wenn man zu einer Ri­si­ko­grup­pe ge­hört, in einen Un­fall ver­wi­ckelt ist oder sich in einer Cam­pus­ver­an­stal­tung ver­letzt. Mit der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung ist man au­to­ma­tisch ab­ge­si­chert. Das gilt al­ler­dings nur für Un­fäl­le, die au­ßer­halb der Frei­zeit statt­fin­den. Wer sich auch hier ver­si­chern las­sen will, braucht eine pri­va­te Un­fall­ver­si­che­rung.

Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt, man auf­grund einer Krank­heit oder eines Un­falls vor­über­ge­hend oder dau­er­haft nicht mehr ar­bei­ten kann. Stu­die­ren­de pro­fi­tie­ren von nied­ri­gen Bei­trä­gen, die sich dar­aus er­ge­ben, dass man noch re­la­tiv jung und meist ge­sund ist und in eine vor­teil­haf­te Be­rufs­grup­pe ein­ge­stuft wird.

Wird man in der Stu­di­en­zeit schon be­rufs­un­fä­hig, er­hält man ohne Ver­si­che­rung keine ge­setz­li­che Er­werb­min­de­rungs­ren­te, da man noch nicht ge­ar­bei­tet hat. In die­sem Fall si­chert die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung den ei­ge­nen Le­bens­un­ter­halt. Ver­si­chern kann man sich zum Bei­spiel so, dass man im Falle des Ver­si­che­rungs­ein­tritts über ein Ein­kom­men von 1.500 Euro ver­fügt.

Hier liegt der Bei­trag je nach den be­nann­ten Fak­to­ren in einer gro­ßen Spann­wei­te von 20 bis 70 Euro mo­nat­lich.

Ach­tung bei der Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie: Man soll­te un­be­dingt die Be­din­gun­gen für die Zeit nach dem Stu­di­um be­ach­ten. Es kann pas­sie­ren, dass der Ver­si­che­rungs­bei­trag er­höht wird, wenn man hei­ra­tet oder nach dem Stu­di­um ein fes­tes Ein­kom­men er­hält. Im Vor­feld soll­te man also klä­ren, wie sich der Bei­trags­satz nach dem Stu­di­um fest­legt.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung für Stu­die­ren­de ist nur dann sinn­voll, wenn die Aus­gangs­si­tua­ti­on da­nach ver­langt: Je nach per­sön­li­chem Be­sitz oder Ver­mö­gen. Hat man zu Hause bei­spiels­wei­se einen Lap­top, einen ei­ge­nen sta­tio­nä­ren Rech­ner, ein Ta­blet, einen e-re­ader, eine Ka­me­ra und an­de­re hoch­wer­ti­ge Ge­rä­te, kann eine Haus­rat­ver­si­che­rung sinn­voll sein, die gegen Schä­den aus Ein­brü­chen und Dieb­stäh­len ab­si­chert. Man er­hält eine Scha­dens­er­satz­sum­me, je nach Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me.

Der Bei­trag liegt auch hier durch­schnitt­lich zwi­schen 25 und 60 Euro jähr­lich.

Kfz-Ver­si­che­rung

Wer ein ei­ge­nes Auto hat, braucht eine Kfz-Ver­si­che­rung. Hier kann man spa­ren, wenn man auf den Voll­kas­ko-Schutz ver­zich­tet, denn wer kei­nen Neu­wa­gen fährt, be­nö­tigt die­sen Zu­satz nicht zwin­gend. Die Kos­ten, die hier auf einen zu­kom­men, hän­gen vom Wagen, dem Alter der Fah­re­rin oder des Fah­rers, der Erst­zu­las­sung des Wa­gens, der Fahr­leis­tung (Punk­te in Flens­burg) und dem Er­halts­da­tum des Füh­rer­scheins ab.

Fährt eine Frau von 23 Jah­ren, die mit 19 den Füh­rer­schein ge­macht hat, in Kiel einen zu­ge­las­se­nen VW Polo von 2009, der zwi­schen 70 und 79 PS hat, zahlt sie zwi­schen 40 und 70 Euro mo­nat­lich bei einer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung.

Re­chen­bei­spiel für den Über­blick: 

Stu­den­tin, 23 Jahre, keine Kin­der, kein Auto

  • ver­dient über 450 Euro mo­nat­lich
  • Ge­setz­li­che Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung
  • Haft­pflicht bis fünf Mil­lio­nen
  • Be­rufs­un­fä­hig­keits- und Un­fall­ver­si­che­rung seit dem 16. Le­bens­jahr
  • Haus­rats­ver­si­che­rung bis zu 10.000 Euro

mo­nat­li­che Summe für Ver­si­che­run­gen: ca. 125 Euro.

Es ist also sinn­voll, sich schon früh­zei­tig zu in­for­mie­ren, wel­che Ver­si­che­run­gen man braucht, wel­che zu­sätz­lich nütz­lich sind und wann man be­ginnt, für den Schutz der ei­ge­nen Per­son zu zah­len.

Wer Hilfe braucht, fin­det bei allen Ver­si­che­run­gen immer eine An­sprech­per­son, die sich mit der der Si­tua­ti­on Stu­die­ren­der gut aus­kennt.

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