For­schungs­teams

Der­zeit gibt es im Pro­mo­ti­ons­kol­leg zwei For­schungs­teams: das For­schungs­team Wirt­schaft und das For­schungs­team MINT.

Grund­sätz­lich ist es je­der­zeit mög­lich, einem For­schungs­team auf An­trag bei­zu­tre­ten oder ein neues For­schungs­team im Pro­mo­ti­ons­kol­leg Schles­wig-Hol­stein zu grün­den. Vor­aus­set­zung für letz­te­res ist gemäß §7 Abs. 2 der Or­ga­ni­sa­ti­ons­sat­zung, dass min­des­tens drei HAW-Pro­fes­sor*innen und min­des­tens ein*e Pro­fes­sor*in einer Uni­ver­si­tät Mit­glied sind. 

Idea­ler­wei­se soll­ten For­schungs­teams aus mehr als vier Per­so­nen be­stehen, um eine lang­fris­ti­ge Sta­bi­li­tät zu ge­währ­leis­ten. Zu­sätz­lich ist es wich­tig, dass sie fach­lich kon­sis­tent sind, da Pro­mo­tio­nen nur in­ner­halb eines For­schungs­teams be­treut wer­den kön­nen. 

Auf­ge­nom­men wer­den kön­nen auf An­trag und nach Prü­fung durch den Vor­stand gemäß vgl. §8 Abs. Or­ga­ni­sa­ti­ons­sat­zung:

  • Uni­ver­si­täts­pro­fes­sor*innen an einer Uni­ver­si­tät in Schles­wig-Hol­stein,
  • Ha­bi­li­tier­te Pro­fes­sor*innen einer HAW aus Schles­wig-Hol­stein,
  • Pro­fes­sor*innen einer HAW in Schles­wig-Hol­stein, die Zweit­mit­glie­der einer Fa­kul­tät oder Uni­ver­si­tät sind oder waren,
  • Pro­fes­sor*innen einer HAW aus Schles­wig-Hol­stein, die ein durch Dritt­mit­tel ge­för­der­tes For­schungs­pro­jekt der DFG, der EU, des Bun­des oder des Lan­des mit Per­so­nal- und Bud­get­ver­ant­wor­tung be­an­tragt und durch­ge­führt haben,
  • Pro­fes­sor*innen aus SH, die nach er­folg­rei­cher Pro­mo­ti­on zu­sätz­li­che wis­sen­schaft­li­che Leis­tun­gen nach § 61 Abs. 1 Nr. 5 Buch­sta­be a HSG durch Be­gut­ach­tung einer Kom­mis­si­on von drei Uni­ver­si­täts­pro­fes­sor*innen ihre ha­bi­li­ta­ti­ons­äqui­va­len­ten Leis­tun­gen nach­ge­wie­sen haben.

Um eine Ver­gleich­bar­keit mit an­de­ren Bun­des­län­dern her­zu­stel­len, wurde be­schlos­sen, dass bzgl. der Dritt­mit­tel (Punkt 4) eine wei­te­re Dif­fe­ren­zie­rung vor­ge­nom­men wird. So kön­nen nur Pro­fes­sor*innen auf­ge­nom­men wer­den, die in den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren jähr­lich 50.000€ (100.000€ für In­ge­nieur­we­sen) oder in­ner­halb der letz­ten sechs Jahre im Schnitt jähr­lich 50.000€ (100.000€ für In­ge­nieur­we­sen) von den ge­nann­ten Dritt­mit­tel­ge­ber*innen ein­ge­wor­ben haben. 

Nach Prü­fung des An­trags ent­schei­det der Vor­stand im Ein­ver­neh­men mit der Spre­cher­per­son des Teams über die Auf­nah­me in das For­schungs­team. Den An­trag auf Auf­nah­me finde Sie unter "Down­loads".