FAQ zum Prak­ti­kum


Wie lange dau­ert mein Prak­ti­kum?

Wenn Sie Ba­che­lor-Stu­die­ren­der am Fach­be­reich Wirt­schaft sind, müs­sen Sie ein Prak­ti­kum von min­des­tens 20 Wo­chen ab­sol­vie­ren.

Wie suche ich mir eine Prak­ti­kan­ten­stel­le?

Im 3. Ober­ge­schoß des WiSo-Ge­bäu­des hän­gen viele Stel­len­an­ge­bo­te, bald wird es auch im In­ter­net einen Be­reich geben, an dem Prak­ti­ku­m­an­ge­bo­te ver­öf­fent­licht wer­den oder nut­zen Sie die vie­len an­de­ren An­ge­bo­te im In­ter­net, der Zei­tung o.ä.. Viele Pro­fes­so­ren haben auch gute Kon­tak­te zu po­ten­zi­el­len Ar­beit­ge­bern.

Darf ich mein Prak­ti­kum tei­len?

Nein, nur in "be­grün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len", dies wird vom Prak­ti­kan­ten­amt ge­son­dert ge­prüft.

Ich habe be­reits eine Aus­bil­dung bzw. vor mei­nem Stu­di­um ge­ar­bei­tet. Kann mir das als Prak­ti­kum an­ge­rech­net wer­den?

Nein, das Prak­ti­kum ist zwin­gen­der Teil Ihres Stu­di­ums und soll Ihr Stu­di­um er­gän­zen und Sie auf Ihr spä­te­res Be­rufs­le­ben vor­be­rei­ten.

Muss ich mein Prak­ti­kum an­mel­den?

Ja, zum Vor­ge­hen gibt es hier nä­he­re In­for­ma­tio­nen.

Wie suche ich mir einen be­treu­en­den Pro­fes­sor?

Bitte wen­den Sie sich selbst an einen Pro­fes­sor Ihrer Wahl. Dabei soll­te die­ser zwar nach Mög­lich­keit in einem in­halt­li­chen Zu­sam­men­hang zu Ihrem Prak­ti­kum ste­hen, zwin­gend not­wen­dig ist dies aber nicht.

Was muss ich noch ein­rei­chen?

Wenn Sie Ihren "An­trag auf Ge­neh­mi­gung des be­rufs­prak­ti­schen Stu­di­en­teils" aim Prak­ti­kan­ten­amt ab­ge­ge­ben und Sie per Mail eine Ge­neh­mi­gung er­hal­ten haben, be­nö­ti­gen wir noch eine Kopie Ihres Ver­tra­ges. Sie kön­nen dabei so­wohl die hier zum Down­load zur Ver­fü­gung ge­stell­ten Vor­dru­cke ver­wen­den als auch fir­men­ei­ge­ne ver­wen­den.

Mein Prak­ti­kum ist zu Ende, was nun?

Das Prak­ti­kan­ten­amt be­nö­tigt eine Be­schei­ni­gung Ihres Ar­beit­ge­bers, dass Sie Ihr Prak­ti­kum durch­ge­führt haben, au­ßer­dem müs­sen Sie die mit Ihrem Be­treu­er ab­ge­spro­che­nen Leis­tun­gen er­brin­gen, z.B. einen Prak­ti­kum­be­richt oder die Teil­nah­me an einem Prak­ti­kant­en­se­mi­nar. Ist das er­folgt, dann reicht die be­treu­en­de Pro­fes­so­rin / der be­treu­en­de Pro­fes­sor eine Be­stä­ti­gung im Prak­ti­kan­ten­amt ein. Nach­dem sie / er dies getan hat, gilt Ihr Prak­ti­kum als ab­ge­leis­tet.