An­er­ken­nung von Leis­tun­gen

An­er­ken­nung von Leis­tun­gen an­de­rer Hoch­schu­len

Haben Sie be­reits Leis­tun­gen an an­de­ren Hoch­schu­len er­bracht, kön­nen diese unter Um­stän­den auf Ihr Cur­ri­cu­lum an­er­kannt wer­den.

Es muss ein An­trag auf An­er­ken­nung unter Vor­la­ge einer ak­tu­el­len Leis­tungs­über­sicht und einer Mo­dul­be­schrei­bung ge­stellt wer­den, bitte wer­den Sie an die je­weils Mo­dul­ver­ant­wort­li­chen. Wer mo­dul­ver­ant­wort­lich ist, kön­nen Sie der Mo­dul­da­ten­bank ent­neh­men.

Die An­er­ken­nung von Stu­di­en­leis­tun­gen auf Ihr Stu­di­um er­folgt auf Basis der Prü­fungs­ver­fah­rens­ord­nung der Fach­hoch­schu­le Kiel, § 9.

Eine Ein­stu­fung in ein hö­he­res Se­mes­ter be­deu­tet nicht, dass da­durch die Leis­tun­gen der vor­he­ri­gen Se­mes­ter au­to­ma­tisch an­er­kannt wer­den. Die An­er­ken­nung der Mo­du­le ist immer eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung. (Bei­spiel: Sie wur­den für das zwei­te Fach­se­mes­ter zu­ge­las­sen. Es kann aber sein, dass Sie trotz­dem noch Leis­tun­gen des ers­ten Fach­se­mes­ters er­brin­gen müs­sen).