Physiotherapie
BachelorAbschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)
Dauer des Studiums: 7 Semester
Immatrikulation: jeweils zum Wintersemester (zulassungsbeschränkt)
Bewerbungsfrist für das erste Fachsemester: Mai bis 15.07.d.J. (Wintersemester)
Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester: November bis 15.01.d.J. (Sommersemester), Mai bis 15.07.d.J. (Wintersemester)
Studienform: dual, mit integrierter Ausbildung zur Physiotherapeut*in und Berufsabschluss (gemäß der PhysTh-APrV)
Curriculum
1. Fachsemester:
- Grundlagen der Körperstrukturen
- Grundlagen der Körperfunktionen
- Profession Physiotherapie
- Interdisziplinäre Lehre gemäß § 4 Absatz 2 PVO
2. Fachsemester:
- Grundlagen der Körperstrukturen
- Grundlagen der Körperfunktionen
- Professionelles Handeln und Qualitätssicherung (Klinische Diagnostik und Entscheidungsfindung)
- Arbeiten in Organisationen
- Interdisziplinäre Lehre gemäß § 4 Absatz 2 PVO
3. Fachsemester:
- Grundlagen der Körperfunktionen
- Grundlagen von Bewegung und Training
- Professionelles Handeln und Qualitätssicherung (Klinische Diagnostik und Entscheidungsfindung)
- Arbeiten in Organisationen
- Interdisziplinäre Lehre gemäß § 4 Absatz 2 PVO
4. Fachsemester:
- Grundlagen der Körperfunktionen
- Grundlagen von Bewegung und Training
- Management im ökonomisch-politischen Kontext
- Interdisziplinäre Lehre gemäß § 4 Absatz 2 PVO
5. Fachsemester:
- Medizinische Fachdisziplinen
- Klinische Praktika
- Bezugswissenschaften in der Physiotherapie
- Wahlmodul gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5 PVO
- Interdisziplinäre Lehre gemäß § 4 Absatz 2 PVO
6. Fachsemester:
- Medizinische Fachdisziplinen
- Klinische Praktika
- Methoden der Physiotherapieforschung
- Interdisziplinäre Lehre gemäß § 4 Absatz 2 PVO
7. Fachsemester:
- Wahlmodul gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5 PVO
- Interdisziplinäre Lehre gemäß § 4 Absatz 2 PVO
- Thesis
- Kolloquium
Bewerbung
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung
- Gültiger Ausbildungsvertrag einer der nachfolgend genannten Berufsfachschulen für Physiotherapie:
Johann Hermann Lubinus Schule
-Schule für Physiotherapie-
Steenbeker Weg 25
24106 Kiel
https://www.lubinus-stiftung.de/ausbildung-schule-fuer-physiotherapie.html
Bewerbungsfrist Januar bis 31.03. jeden JahresStaatlich anerkannte Schule für Physiotherapie an der VAMED Ostseeklinik Damp
Seeuferweg 23
24351 Ostseebad Damp
https://www.vamed-gesundheit.de/kliniken/damp-ostseeklinik/unser-angebot/unsere-fachbereiche/physiotherapieschule-damp/
Die Bewerbung ist laufend möglichSchule für Physiotherapie an Klinikum Itzehoe
Langer Peter 27b
25524 Itzehoe
https://www.klinikum-itzehoe.de
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni jeden Jahres
Hier finden Sie nähere Informationen über akzeptierte Hochschulzugangsberechtigungen.
Informationen und Fristen bei ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.
Bewerbungsfristen
Bewerbungen für das erste Fachsemester:
- Mai bis 15.07.d.J. (Wintersemester)
Bewerbungen für höhere Fachsemester:
Die Zulassung erfolgt nach freiwerdenden Kapazitäten. Nähere Auskünfte erteilt die Zulassungstelle.
- November bis 15.01.d.J. (Sommersemester)
- Mai bis 15.07.d.J. (Wintersemester)
Informationen über Bewerbungsfristen und -verfahren für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung finden Sie unter www.fh-kiel.de/studium/studieninteressierte/internationale-bewerbungen/.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. D.h. Zulassungsanträge und Bewerbungsunterlagen, die nach den oben genannten Fristen in der Fachhochschule Kiel - Zulassungsstelle - (bei Uni-Assist für Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung) eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist dennoch mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. (§ 43 Absatz 7 Hochschulzulassungsverordnung - HZVO) Es gilt das Eingangsdatum in der Fachhochschule Kiel!!! Auch Nachreichungen über diesen Termin hinaus sind nicht möglich. Unvollständige Unterlagen oder verspätet eingegangene Unterlagen werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Studienbewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen, sind ungültig und nehmen ebenfalls nicht am Vergabeverfahren teil.
Bewerbungsunterlagen
Einzureichende Unterlagen (als Upload in der Online-Bewerbung):
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
- Gültiger Ausbildungsvertrag einer der o.g. Fachschulen
- Bescheinigung bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Exmatrikulationsbescheinigung, wenn bisher derselbe Studiengang belegt wird/ wurde, in dem die Zulassung für ein erstes Semester angestrebt wird
- ggf. Bescheinigung über geleistete Dienste (Wehr-oder Zivildienst, FSJ, FÖJ oder Dienst i. S. d Entwicklungshelfergesetztes - Dienstbescheinigung)
- ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis)
- vollständiger Nachweis bisheriger Studienzeiten durch Studienbescheinigungen
- Nachweis bisher erbrachter Leistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester)
- sofern bereits vorhanden Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse für Bewerber, ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Einschreibvoraussetzung im Falle einer Zulassung)
- Zweitstudium zusätzlich: Zeugnis des abgeschlossenen berufsqualifizierenden Erststudiums, Studienbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung und eine ausführliche schriftliche Begründung. Bewerber/ innen dürfen nur einen Studiengang nennen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerben an der FH Kiel - so geht's
Zulassungsverfahren
Nach Abzug der sogenannten Vorabquoten (z.B. Ausländer-, Härtefall-, Zweitstudienquote) werden 20% der Studienplätze nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Die weiteren 60% werden nach einer Hochschulauswahlquote verteilt. Diese sieht ebenfalls eine Vergabe nach Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung vor.
Die Wartezeit zählt ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Hochschulzugangsberechtigung. Studienzeiten an einer deutschen Hochschule werden von der Wartezeit abgezogen.
Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einem gleichen Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung entschieden werden muss, wird die Wartezeit als Zweitauswahlkriterium herangezogen. Ebenso verhält es sich bei der Auswahl nach Wartezeit. Wenn unter Bewerbern / Bewerberinnen mit einer gleichen Anzahl an Wartesemester entschieden werden muss, so wird der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung als Zweitauswahlkriterium herangezogen.
Die Zulassungsbescheide sowie die Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens werden ca. 2-3 Wochen nach Bewerbungsschluss erstellt. Mit den Absagen erhalten Sie die Möglichkeit an einem eventuellen Losverfahren teilnehmen zu können. Ein Losverfahren findet statt, sofern noch einzelne Restplätze für den Studiengang nach dem Hauptverfahren, dem Nachrückverfahren und der Einschreibung vorhanden sein sollten.
Die Frist für die Einschreibung wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wird die Einschreibung nicht fristgerecht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf den Studienplatz unwiderruflich. Nähere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Gebühren und Beiträge
Es wird pro Semester ein Pflichtbeitrag für das Studentenwerk, die Studierendenschaft und das Semesterticket erhoben.
Außerdem wird für die Einschreibung eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese Gebühr wird nicht rückerstattet.
Kontakt
Postanschrift:
Fachhochschule Kiel
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 1
24 149 Kiel
Tel.: 0431/210-1338
Büro:
Fachhochschule
Zulassungsstelle
Sokratesplatz 3
24149 Kiel
Öffnungszeiten:
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