Gremienwahlen

Gremienwahlen 2023

Wahlen in der Wahlgruppe 3 (Studierende) am 10. Mai 2023

 

Verlängerung der Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen

Da bis zum 22. März, 15 Uhr, und damit bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Wahlvorschläge, insgesamt weniger Bewerbungen eingegangen, als Mandate zu vergeben sind, verlängert sich die Frist zur Abgabe von weiteren Wahlvorschlägen (§ 15 Absatz 1 Satz 2 GWO).

Die neue Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist 

Dienstag, 28. März 2023, 15 Uhr. 

Bitte nutzen Sie dafür die hier abrufbaren Formulare.

Die Bewerbung können Sie beim Wahlamt (C.01-3.13) und in der zentralen Poststelle, Sokratesplatz 1, abgeben oder sie als PDF-Scan an wahlen.team(at)fh-kiel.de senden.

 

Nutzen Sie diese Möglichkeit, sich in den Gremien der Hochschule zu engagieren und die studentische Perspektive in den Diskurs einzubringen!

 

 

Liebe Mitglieder der FH Kiel,

die Gremienwahlen der FH Kiel finden dieses Jahr am

10. Mai 2023

statt. Die Durchführung der Wahl findet gemäß den Vorschriften der Gremienwahlordnung der FH Kiel statt. Die Gremienwahlordnung der Fachhochschule Kiel vom 31.05.2021 finden Sie hier.

Es wird in der Wahlgruppe 3 (Studierende) gewählt. Alle Informationen rund um die Wahlen finden Sie hier auf der Homepage. Bitte informieren Sie sich regelmäßig!

Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier

Die Zusammensetzung der Gremien ergibt sich aus den Satzungen der FH Kiel in Verbindung mit den Regelungen des HSG.  

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt im Wahlamt und in den Geschäftsstellen der Fachbereiche vom 08. März 2023 bis zum 03. April 2023 aus. Jede*r Wahlberechtigte ist nur in einer Wahlgruppe und in einem Fachbereich wahlberechtigt. Wer mehreren Wahlgruppen angehört, ist in der Gruppe wahlberechtigt, in der er oder sie überwiegend tätig ist. In Zweifelsfällen entscheidet der Wahlausschuss.

Die Wahl findet als Briefwahl und als Direktwahl statt.

Wahlvorschläge sind bis zum

Mittwoch 22. März 2023, 15.00 Uhr,

im Wahlamt einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür die hier abrufbaren Formulare.
Wahlvorschläge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Es ist zulässig, dass mehrere Kandidierendenpaare ihre Bewerbung auf einem Wahlformular eintragen und dieses gemeinsam einreichen.  

Eine vorläufige Gesamtliste der Wahlbewerber*innen liegt vom 24. März 2023 bis zum 28. März 2023 an den Geschäftsstellen der Fachbereiche und im Wahlamt aus und ist im internen Bereich der Homepage einsehbar.

Wir bitten Sie, insbesondere im Falle einer Kandidatur, die dort angegebenen Daten zu prüfen.

Die Wahlunterlagen werden Ihnen per Post zugesandt. Wer keine bzw. unvollständige oder unrichtige Wahlunterlagen erhalten hat, kann im Wahlamt oder per E-Mail unter wahlen.team(@)fh-kiel.de bis zum 09. Mai 2023 (15 Uhr) bei der Wahlleiterin Ersatzwahlunterlagen beantragen.