Mitspracherecht in der Hochschulpolitik – so kann man sich als Student*in einbringen

Vor einigen Wochen hat nicht nur die studentische Gremienwahl stattgefunden, sondern auch Wahlen für studentische Vertreter im Rahmen des Konvents des Fachbereichs Wirtschaft. Die Wahlbeteiligung fiel bei der studentischen Gremienwahl mit insgesamt 12 % zwar höher als erwartet aus, jedoch lag sie am Fachbereich Wirtschaft bei gerade einmal 7,37 %. Nicht nur, dass die Wahlbeteiligung die niedrigste der gesamten Hochschule war, aus dem Fachbereich Wirtschaft ließen sich auch keine Studierende zur Wahl aufstellen.

Auch die Beteiligung bei den Konventswahlen war bei den Studierenden des Fachbereichs niedrig oder besser gesagt nicht vorhanden. Hier ließ sich ebenfalls niemand zur Wahl aufstellen. Dabei haben studentische Vertreter*innen im Fachbereichskonvent die Möglichkeit bei wichtigen Themen, die den Fachbereich betreffen, ihre Stimme zu erheben und für ihre Meinung einzutreten – ein Mitspracherecht bei der Fachbereichspolitik also. Das betrifft Themen wie z.B. die Inhalte und Prüfungsformen der zu besuchenden Module, Einstellung neuer Professor*innen, Ausgestaltung bestehender oder Einführung neuer Studiengänge, Anschaffungen für den Fachbereich etc., die nun vorerst ohne studentische Beteiligung abgestimmt werden müssen.

Ihr wusstet gar nicht, dass ihr das als Studierende könnt? Ich bis vor ein paar Wochen auch nicht. Auch wenn die Wahlen nun schon vorbei sind, die nächsten kommen definitiv. Falls ihr also Interesse daran habt, in einem Gebiet, welches euch anspricht, zur Wahl stellen zu lassen und die Hochschule sowie den Fachbereich noch weiter nach vorne zu bringen, eure Interessen zu vertreten, mitsprechen und vor allem mitgestalten zu können, gibt es hier die unterschiedlichen Gremien und dessen Aufgabenbereiche zusammengefasst aufgelistet. Es sind meist mindestens zwei Studierende pro Gremium vertreten. Zusammen mit Dozent*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und anderen Mitgliedern sitzt ihr regelmäßig zusammen und beratet über unterschiedliche Themen.


Das schleswig-holsteinische Hochschulgesetz gibt zwei Senate mit Beratungs-, Überwachungs- und Wahlaufgaben pro Hochschule vor:

Senat

Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen und eine grundsätzliche Bedeutung haben. Er überwacht außerdem das Präsidium. Der Senat ist unter anderem zuständig für:

  • Beschlussfassungen über die Verfassung
  • Wahl und Abwahl von Präsident*in, Vizepräsident*in und Kanzler*in
  • Stellungnahmen zu Prüfungsordnungen der Fachbereiche vor deren Genehmigung durch das Präsidium, den Erlass der Prüfungsverfahrensordnung, den Erlass fachübergreifender Bestimmungen für Prüfungen und den Erlass von Grundsätzen für Habilitations- und Promotionsordnungen
  • Stellungnahmen zu besonderen Forschungsprojekten
     

Erweiterter Senat

Der Erweiterte Senat ist an der Hochschule unter anderem zuständig für:

  • Stellungnahmen zu einem Geschäftsbericht der Hochschule
  • die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
  • die Wahl der oder des Beauftragten für Diversität
  • Zustimmung zu Regelungen in einem Verhaltenskodex zu den Beschäftigungsbedingungen des Hochschulpersonals

Die Sitzungen der Senate sind hochschulöffentlich. Das heißt, dass Entscheidungsprozesse auch mitverfolgt werden können, wenn man selbst nicht Teil des Senates ist. Die Sitzungen des Senats finden einmal im Monat, die des Erweiterten Senats je nach Bedarf ein- bis zweimal im Semester statt. So könnt ihr beispielsweise bei der nächsten Senatssitzung live dabei sein, wenn wieder wichtige Themen abgestimmt werden.
Weitere Zuständigkeiten beider Senate, Termine, Mitglieder sowie archivierte Dokumente findet ihr hier https://www.fh-kiel.de/index.php?id=2004

Der Senat muss darüber hinaus sogenannte Zentrale Ausschüsse bilden, sie sich jeweils mit spezifischeren Thematiken der Hochschule befassen.


Zentraler Studienausschuss (ZSA)

Er befasst sich mit allen, die gesamte Hochschule betreffenden Fragen der Lehre und des Studiums und bearbeitet u.a. folgende Fragen:

  • Vorschläge und Stellungnahmen zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
  • Vorschläge zur Einrichtung hochschulübergreifender Studiengänge
  • Die Überwachung der Effizienz der Studiengänge sowie der Prüfungserfolge, insbesondere die Auswertung der Studien- und Prüfungsstatistik

Zum Zentralen Studienausschuss


Zentraler Ausschuss für Forschungs- und Wissenstransfer (ZAFW)

Dieser ist zuständig für:

  • Vorschläge und Stellungnahmen zu dem Entwicklungsplan der Hochschule
  • Vorschläge zur Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Gesellschaft
  • Grundlegende Fragen der Drittmittelakquisition
  • Unterstützung des Beauftragten für Technologietransfer

Zum ZAFW


Zentraler Haushalts- und Planungsausschuss (ZHP)

Welcher sich mit folgenden Punkten befasst:

  • die Planung hinsichtlich der Personal- und Sachmittel sowie der Räume,
  • die Vorbereitung der Feststellung des Haushaltsplans,
  • Vorschläge zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie Betriebseinheiten
  • Vorbereitung von Entscheidungen zum Haushaltsvollzug
  • Vorbereitung von Entscheidungen zur Verteilung der Haushaltsmittel auf die Fachbereiche und zentralen Einrichtungen
  • Vorbereitung von Entscheidungen zu Einsparungen

Zum ZHP


Zentraler Gleichstellungsausschuss (ZGA)
Dieser befasst sich mit der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen an der Hochschule.

Zum ZGA


Ethikkommission
Mit ihr sichert die Hochschule neben weiteren bestehenden hochschulinternen Hinweisen und Regeln den verantwortungsvollen Umgang mit der Freiheit der Forschung.

Zur Ethikkomission

 

Schlichtungsausschuss
Welcher sich mit der Schlichtung von Hochschulkonflikten befasst.

Zum Schlichtungsausschuss

 

Konvent
Eine weitere Möglichkeit für ein Engagement sind die Konvente. Die Fachbereichskonvente beraten und Entscheiden in allen Angelegenheiten der Fachbereiche. Auch hier sind Studierende immer willkommen.

Zum Fachbereichskonvent

Ihr habt einen Bereich gefunden, in dem ihr euch vorstellen könnt, euch zu engagieren? Dann macht euch schlau und lasst euch zur Wahl aufstellen. Scheut euch nicht davor, von eurem Mitspracherecht Gebrauch zu machen.
Ihr möchtet nicht selbst Teil der Hochschulpolitik sein, aber trotzdem mitverfolgen, welche Themen diskutiert werden und was genau beschlossen wird? Dann nehmt an den kommenden Gremiensitzung teil. Die nächste Möglichkeit hierzu ist der 21.10.2020.

 

Text: Annika Jaensch
(veröffentlicht: 17.09.2020-ra)