Doppelte Ehre: Prof. Dr. Nyls-Arne Pasternack zum zweiten Mal in die Prüfungskommission für das Wirtschaftsprüferexamen berufen

Die erneute Berufung eines Professors/einer Professorin in die Prüfungskommission würdigt seine/ihre anhaltende Exzellenz und Expertise – eine Fortsetzung seines/ihres Engagements für die Förderung der Qualität und Fairness bei der Prüfung angehender Wirtschaftsprüfer*innen.

Hallo Herr Pasternack - Danke, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview genommen haben. Erst einmal alles Gute zur Position in der Prüfungskommission im Wirtschaftsprüferexamen. Was ist eigentlich die Prüfungskommission für das Wirtschaftsprüferexamen und was macht die Prüfungskommission?
Die Prüfungskommission ist eine Einheit, die bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten und mündlichen Prüfungen im Wirtschaftsprüferexamen mitwirkt. So werden von den Mitgliedern der Kommission die Aufsichtsarbeiten und die mündlichen Leistungen in den verschiedenen Prüfungsgebieten (Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht; Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre; Wirtschaftsrecht; Steuerrecht) bewertet. Daneben existieren noch die Aufgaben- und Widerspruchskommission im Examen sowie die Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer, die die drei genannten Kommissionen bei ihren Tätigkeiten unterstützt.

Dass es neben der Prüfungskommission noch so viele weitere Aufgaben gibt, wusste ich gar nicht. Wer ist die Prüfungskommission?
Eine Gruppe verschiedener Personen, die aufgrund bestimmter Anforderungen und Kompetenzen in die Kommission berufen worden sind. Die Voraussetzungen sind in der Regel von dem jeweiligen Prüfungsgebiet abhängig und können der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung entnommen werden.

Was machen Sie als Mitglied?
Als Mitglied der Prüfungskommission darf ich an den schriftlichen und mündlichen Prüfungen als Prüfer mitwirken und zwar im Prüfungsgebiet Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre.

Das muss sehr interessant für Sie sein. Wer hat Sie gewählt?
Die Mitglieder der Prüfungskommission werden auf Vorschlag des Vorstandes der Wirtschaftsprüferkammer - welcher der Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bedarf - vom Beirat der Wirtschaftsprüferkammer in der Regel für die Dauer von fünf Jahren berufen.

Warum hat man Sie gewählt?
Das müssen Sie die oben angegebenen Institutionen fragen. Ich könnte mir vorstellen, dass das aufgrund meiner Kompetenzen und Erfahrungen erfolgt ist.

Haben Sie damit gerechnet, dass man Sie wieder in die Kommission aufnimmt?
Aufgrund der geleisteten Arbeit schon und es auch gehofft, da die Aufgabe viel Freude bereitet und es schön ist, bei der Nachwuchsentwicklung mitwirken zu dürfen.

Was für ein Gefühl war das für Sie?
Ich habe mich sehr gefreut.

Vielen Dank für das Interview.

Interview: Ezgi Demirbaş
(veröffentlicht: 07.03.2024-ra)