Gesellschaftliche Teilhabe

Gesellschaftliche Teilhabe ist die Grundvoraussetzung für Demokratie und bedeutet gleiche Lebensbedingungen, soziale Gerechtigkeit, Integration aller Menschen. Es geht um Vielfalt, Inklusion, um freie Initiativen, die das Miteinander organisieren, um die Selbstorganisation betroffener Menschen und um das freie Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Einen wichtigen Teilbereich der gesellschaftlichen Teilhabe stellt der Pflegebereich dar. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland in der Pflege mit Blick auf Themen wie die Akademisierung, die Verantwortung bei der Patientenversorgung oder das Thema Ausbildung zurück. Während z.B. in Großbritannien, Schweden und den Niederlanden die Aus- und Weiterbildung von Pflegenden in den regulären Bildungsstrukturen verortet sind, unterliegt sie in Deutschland dem Schulrecht der Länder. Hieraus ergeben sich häufig Nachteile bei der Finanzierung, der Ausstattung und der Qualifikation des Lehrpersonals. Handlungsbedarfe bestehen zudem in den Bereichen Qualitätssicherung und -entwicklung.

Ausgewählte Expertisen der FH Kiel

  • Pflege und Unterstützungssysteme
  • Gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen
  • Erziehung und Bildung
  • Psychosoziale Gesundheit
  • APPs und mobile Anwendungen im Gesundheitswesen