Weiterbildung für Technik und Verwaltung

Erasmus fördert auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und Unternehmen (Erasmus STT).

Das sind die Vorteile:

  • Fachlicher Austausch und neue, internationale Perspektiven
  • Stärkung eigener Kompetenzen (interkulturell, sprachlich, fachlich)
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Beitrag zur Internationalisierung der FH Kiel

Die Fortbildungen finden überwiegend an den Erasmus-Partnerhochschulen statt und dauern min. zwei Tage, max. zwei Monate. Das Programm wird vorher abgestimmt.

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf, da das Budget begrenzt ist und für das gesamte akademische Jahr geplant wird. Anträge werden laufend vorbehaltlich der Verfügbarkeit im International Office entgegengenommen.

Download:
Merkblatt (PDF)

Weitere Informationen:
DAAD: Förderung von Hochschulpersonal

Sprachliche Vorbereitung:
Lehrbuch „Englisch für Angestellte der Hochschulverwaltung“
Englisch für Forschungsdezernate

Erasmus Staff -Angebote finden Sie auf folgendem Portal.

Wer kann gefördert werden?

Hochschulmitarbeiter*innen aus den Bereichen:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Finanzen
  • International Office
  • Marketing und Kommunikation
  • Studierendenberatung
  • Sprachenzentrum
  • u.a.

Die Maßnahme muss einen eindeutigen Bezug zum Arbeitsplatz haben.

Was können die Fortbildungsformate sein?

  • Teilnahme an Workshops, Seminaren oder Staff Weeks
  • Job Shadowing/ Hospitationen
  • Englisch-Sprachkurse

Mindestdauer: 2 Arbeitstage à 8 Stunden

Viele europäische Hochschulen bieten interessante Fortbildungswochen an. Eine Übersicht über angebotene Staff Weeks finden Sie auf der europäischen Plattform IMOTION. Beispiele vergangener Staff Weeks:

  • International Week@St. Pölten UAS, Austria, November 2019
  • Staff Training Week@Vilniaus Kolegija, September 2019
  • International Staff Week in Las Palmas de GC, May 2019
  • 2nd UFM Valencia: Three-Day Intensive Training, Job Shadowing & Team Building for Financial Officers, May 2019

Die Teilnahme an reinen Fachkonferenzen kann nicht gefördert werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Erasmus-Förderung beinhaltet:

  • Erstattung von Aufenthaltskosten
  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
  • Zuschuss zum Englischsprachkurs: 250 €

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten orientiert sich an den Lebenshaltungskosten in den Zielländern. In Erasmus-Programmländern wird mit Tagessätzen zwischen 140 und 180 EUR je nach Zielland gefördert.

Reisekosten werden je Aufenthalt und abhängig von der Distanz mit folgenden Beträgen erstattet:

10 - 99 km:

20 EUR

100 – 499 km:

180 EUR

500 – 1.999 km:

275 EUR

2.000 – 2.999 km:

360 EUR

3.000 – 3.999 km:

530 EUR

4.000 – 7.999 km:

820 EUR

8.000 km und mehr:

1.500 EUR

Weitere Informationen finden auf den Seiten des DAAD einsehen: Finanzielle Leistungen für die Mobilität  und bei Christine Boudin.


Geförderte mit Behinderung sowie Geförderte mit Kindern können zusätzlich um einen Erasmus-Sonderzuschuss ansuchen. Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus-Aufenthaltes bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Spätestens 2 Monate vor Antritt der Mobilität muss dem DAAD ein Antrag auf Zusatzförderung eingehen. Bitte wenden Sie sich für die Sonderförderung frühzeitig an uns.

Wie bewerbe ich mich?

Für die Bewerbung fordern Sie bitte beim International Office einen Link zu unserem Bewerbungsportal Mobility Online an. Folgende Unterlagen laden Sie dort mit Ihrer Bewerbung hoch:

  • Motivationsschreiben, max. 1 Seite, mit Erläuterung des Bezugs zur ausgeübten Tätigkeit
  • Programm, Einladungsschreiben (kann nachgereicht werden) oder Kursbeschreibung)
  • Dienstreiseantrag (Login in den internen FH-Bereich erforderlich)

Auf dem Dienstreiseantrag sind folgende Daten anzugeben:
Projekt: Erasmus
Voraussichtliche Kosten: Auszahlung von Erasmus-Pauschalen für Reise- und Aufenthaltskosten.

Sie erhalten dann über das Portal einen Stipendienvertrag vom IO für Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken.

Was muss ich nach der Rückkehr beachten?

  • Es muss eine Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Attendance) vorgelegt werden bzw. bei Sprachkursen die Teilnahmebestätigung der Sprachschule.
    Download: Bestätigung der Gasthochschule/ Institution
  • Unmittelbar nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie eine E-Mail vom EU-Server mit dem Link zu einem Online-Fragebogen zu Ihrer Mobilitätsmaßnahme. Über das Mobility Tool ist der Bericht für den Erasmus-Koordinator einsehbar.
  • Bei Vollständigkeit aller Dokumente und Überprüfung der Aufenthaltsdaten erfolgt die Auszahlung der 2. Rate (20%).

Die herkömmliche Abrechnung der Belege entfällt, da Pauschalen ausgezahlt werden.