Organisation und Zusammenarbeit

Internationalisierung ist eine wichtige Querschnittsaufgabe. Sie wird von der Hochschulleitung wie auch von vielfältigen Initiativen getragen und umgesetzt. Das Präsidium, die Fachbereiche und zentrale Einrichtungen arbeiten daher gemeinsam an der Konzeption, Umsetzung und Evaluation einzelner Schritte. Die Abstimmung erfolgt im Gegenstromverfahren „top-down und bottom-up“. Maßnahmen werden in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess überprüft und gegebenenfalls angepasst. Verantwortlich ist der:die VPA. Ihm:Ihr zur Seite steht der Beirat für Internationales. Der Beirat formuliert konkrete Ziele und macht Vorschläge zur Umsetzung. Ihm gehören die Auslandsbeauftragten der Fachbereiche sowie Mitglieder der zentralen Einrichtungen (IO, ZSIK, StK), eine Vertretung des AStA und der:die Diversitätsbeauftragte an (Satzung). Jeder Fachbereich hat eine:n Auslandsbeauftragte:n (zu den Aufgaben).

Aufgaben der Auslandsbeauftragten

Jeder Fachbereich hat eine:n Auslandsbeauftragte:n. Für die zahlreichen Aufgaben und Tätigkeiten sorgen die Fachbereiche für eine adäquate Lehrentlastung.

Die:Der Auslandsbeauftragte

  • ist Ansprechpartner:in für alle Belange der Internationalität am Fachbereich,
  • berät das Dekanat, wie die Mindestanzahl von 30 LP in englischsprachiger Lehre sichergestellt werden kann,
  • formuliert die Ziele für fachbereichsspezifische Auslandspartnerschaften,
  • evaluiert bestehende und initiiert neue Partnerschaften in Absprache mit dem jeweiligen Dekanat, Konvent und dem IO,
  • vertritt den Fachbereich im Ausland und beim Besuch von ausländischen Gastdozent:innen und Besucher:innen und pflegt Partnerschaften,
  • vertritt den Fachbereich im Beirat für Internationales und des ZSIK und berichtet über Auslandsaktivitäten,
  • berät Studierende in akademischen Fragen zum Studienangebot im Ausland (Outgoing) und an der FH Kiel (Incoming),
  • prüft und genehmigt, in Absprache mit dem IO, Bewerbungen von Austauschstudierenden auf Basis bisher erbrachter Studienleistungen und Voraussetzungen,
  • prüft und unterzeichnet Learning Agreements für Incoming- und Outgoing-Studierende,
  • prüft die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen in Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss und
  • bietet jedes Semester eine Informationsveranstaltung zum Auslandsstudium an.