Strukturpolitik
Struktur- und Entwicklungsplanung
Das Hochschulgesetz sieht vor, dass die Hochschulen alle 5 Jahre einen Struktur- und Entwicklungsplan erarbeitet, der die zukünftige Ausrichtung der Hochschule festlegt. Verpflichtender Teil dieses StEPs ist der Gleichstellungsplan, der neben der Bestandsaufnahme die Ziele und Maßnahmen der Hochschule darstellt, die zur Umsetzung der Chancengleichheit der Geschlechter an der Hochschule ergriffen werden sollen.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschulleitung bei der Erarbeitung von zielführenden Maßnahmen.
Zu dem aktuellen Struktur- und Entwicklungsplan klicken Sie hier.
Den aktuellen Gleichstellungsplan sowie die Anlagen mit den konkreten Zielen und Maßnahmen aus dem Struktur- und Entwicklungsplan 2014 - 2020(23) finden Sie hier.
Gleichstellungsplan
Über die im gesamten Struktur- und Entwicklungsplan integrierten gleichstellungsfördernden Ziele und Maßnahmen hinaus, werden konkrete Ziele und Maßnahmen zur Herstellung einer Chancengerechtigkeit im aktuellen Gleichstellungsplan sowie in den Anlagen benannt. Zu dem im StEP integrierten Gleichstellungsplan klicken Sie hier.
Das gesamte Dokument des Struktur- und Entwiclungsplanes, in dem der Gleichstellungsplan sowie die Anlagen enthalten sind, finden Sie in dem oben angegebenen Link.
Zielvereinbarungen
Alle vier Jahre schließt die Hochschulleitung mit dem Landesministerium Zielvereinbarung über Art und Umfang des zur Verfügung gestellten Studienangebotes für die kommenden Jahre. Diese Zielvereinbarungen werden dann in einem weiteren Schritt auf die Fachbereiche herunter gebrochen und bestimmen deren Ausrichtung für die Zielvereinbarungsperiode.
Die aktuelle Zielvereinbarungsperiode geht von 2014-2019.
An den Zielvereinbarungen ist die Gleichstellungsbeauftragte gemäß HSG § 27 zu beteiligen.