Familie & Beruf

Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

  • Damit Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz vorgenommen werden können und die Abwesenheit am Arbeitsplatz während der Mutterschutzfristen geplant werden kann, sollte die Schwangerschaft gegenüber der FH Kiel gemeldet werden. Dazu ist eine Kontaktaufnahme bei der jeweiligen Personalabteilung erforderlich.
  • Die Entscheidung, wann und ob die Schwangerschaft gemeldet oder dem Team mitgeteilt wird, erfolgt dennoch auf freiwilliger Basis.
  • Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nimmt die FH Kiel zusätzlich eine Meldung der Schwangerschaft an die zuständige Aufsichtsbehörde vor.

Pflege von Angehörigen

(Familienbedingte) Dienstabwesenheit

  • Für beschäftigte Personen existiert die Möglichkeit auf Freistellung für die Pflege erkrankter Kinder.
    • für gesetzlich versicherte Kinder: unbezahlte Freistellung  mit Anspruch auf Krankengeld (Beantragung bei der jeweiligen Krankenkasse); Regelungen und maximale Anzahl an Tagen für das Jahr 2025; 
    • für privat versicherte Kinder: bezahlte Freistellung für maximal 4 Tage pro Jahr nach § 29 Absatz 1 TV-L ; Möglichkeit der Verlängerung bei unbezahlter Freistellung in Ausnahmefällen bei Absprache mit der Personalabteilung
    • Alle Infos dazu in den Hochschulweiten Materialien unter Service von A - Z der Personalabteilung
  • Für verbeamtete Personen gelten die Bedingungen nach § 13 SUVO, jedoch wurden die Regelungen zur Erweiterung für Kindkranktage für 2025 in den Beamtenbereich in Schleswig-Holstein übernommen:
    • max. 15 Tage/Jahr/Elternteil
    • max. 30 Tage/Jahr für Alleinerziehende
    • max. 35 Tage/Jahr/Elternteil bei mehreren Kindern
    • max. 70 Tage/Jahr für Alleinerziehende mit mehreren Kindern
    • Kontakstelle ist die Personalabteilung.

Links zur Personalbteilung